Grundpflege bezeichnet die Gesamtheit aller körperbezogenen Tätigkeiten, entsprechend den Bedürfnissen und Notwendigkeiten des Pflegebedürftigen. Dies sind im Einzelnen:
- Körperpflege
- Ernährung
- Ausscheidungen
- Prophylaxen
- Bewegung und Mobilisation
- Förderung (z.B. nach Schlaganfall)